Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Zum Nachweis im Indirekter Immunfluoreszenztest dienen beschichtete Objektträger (BIOCHIPs) mit transfizierten Zellen als antigene Strukturen.
Die Testfelder der BIOCHIPs werden mit verdünnten Patientenproben (Serum) oder unverdünnt (Liquor) inkubiert. Bei positiven Reaktionen binden spezifischen Antikörper der Klassen IgA, IgG, IgM an die Antigene. Gebundene Antikörper werden in einem zweiten Inkubationsschritt mit FITC-markierten Antihuman-IgG-Antikörpern angefärbt und mit einem Fluoreszenzmikroskop sichtbar gemacht. Das Fluoreszenzmuster wird anschließend qualitativ und semiquantitativ bewertet.
Indirekter Immunfluoreszenztest (Fa. EUROIMMUN)
Kein Einfluss einer Lipämie, Ikterie oder Hämolyse.
Proben sind 14 Tage gelagert bei 2 bis 8 °C stabil.
< 1:10 Titer (Serum)
Literatur: