Labormedizin der Labor:Medizin Krefeld GmbH - MVZ-Labormedizin Krefeld
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D-ML-19493-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

D-ML-19492-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

D-PL-19492-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Stand:
06.06.2025

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Mycobacterium tuberculosis-Komplex - DNA (PCR)


Indikation

Verdacht auf Infektion mit Mycobacterium tuberulosis Konmplex.

Zu dem Mycobacterium tuberkulosis-Komplex gehören die Spezies M. tuberculosis, M. africanum und M. bovis. Sie verursachen beim Menschen die Tuberkulose, wobei Infektionen mit M. africanum und M. bovis selten sind. Die Übertagung des Erregers kann grundsätzlich von einem Infizierten ausgehen der das Bakterium ausscheidet. Der häufigste Übertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Die Klinik der Tuberkulose ist unspezifisch. Häufige Symptome sind Husten, Fieber, Gewichtsverlust sowie Nachtschweiß. In Deutschland ist die Erkrankung in 75 % der Fälle auf die Lunge beschränkt. Extrapulmonale Manifestationen sind Folge einer hämatogenen Streuung nach abgelaufener Infektion der Lunge.
Die Diagnose basiert auf klinischen und radiologischen Befunden in Verbinung mit dem mikrobiologischen Kultur des Erregers. Goldstandard ist der kulturelle Nachweis des Erregers.
Schwerpunkte der Labordiagnostik sind:

  • Mikroskopie
  • Kultur
  • Molekularbiologischer DNA-Nachweis mittels z.B. PCR

Der Nachweis mittels PCR ist sensitiver und spezifischer als die Mikroskopie.


Methode

Polymerase-Kettenreaktion:

Die Amplifikation und Detektion der Nukleinsäuren erfolgt im IS6110-Element und basiert auf dem TaqMan-Format.

Erreger-DNA wird mittels PCR amplifiziert. Während des Annealings hybridisieren sowohl die beiden spezifischen PCR-Primer als auch die für dieses Detektionsverfahren erforderliche, spezifische Sonde am nachzuweisenden Amplifikat. Im gleichzeitig ablaufenden Extensionsschritt (Zwei-Schritt-PCR) wird diese Sonde von der 5`-3`Exonuklease-Aktivität der Taq-Polymerase gespalten, wodurch das Fluoreszenzsignal ansteigt. Übersteigt das Messsignal einen von der Software des Gerätes berechneten cut-off Wert, so gilt die Probe als "positiv" und der entsprechende PCR-Zyklus, in dem die Fluoreszenz diesen "threshold" übersteigt, wird als "threshold cycle" CTdefiniert.

Gerät: StepOne Real Time PCR System (ABI)


Material

Respiratorische Materialien, Abstriche, Sputum, BAL, Stuhl, Liquor; DNA


Präanalytik

Das Untersuchungmateriel sollte taggleich zum Labor transportiert werden. Eine sofortige Vorbereitung des Materials ist erforderlich für eine optimale Aussagekraft des Ergebnisses.

Die Untersuchungsproben werden direkt nach Probeneingang bearbeitet oder bei -20 °C gelagert.


Hinweise

 

Beurteilung:

  • Bei mikroskopischem Nachweis von säurefesten Stäbchen und negativem PCR-Ergebnis, handelt es sich vermutlch um eine Infektion mit nichttuberkulösen Mykobakterien.
  • Sind mikroskopisch keine säurefesten Stäbchen nachweisbar, so beträgt die Sensitivität der PCR ca. 70 %. Bei Analysen von drei voneinander unabhängig entnommenen Proben kann die Sensitivität auf 90 % gesteigert werden.
  • "Falsch positive" Ergebnisse können bei einer zurückliegenden, ausgeheilten Tuberkuloseerkrankung auftreten, da auch Monate nach der Erkrankung noch spezifische DNA in Atemwegssekreten oder Lymphknoten nachweisbar sein kann.
  • Ein negativer Befund schließt eine Tuberkulos nicht aus
 

Sonstiges

Infektionsschutzgesetz:

Gemäß § 6 IfSG ist die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt, meldepflichtig.

Gemäß § 7 IfSG ist der direkte Nachweis von Mycobacterium tuberculosis/africanum und M. bovis sowie nachfolgend das Ergebnis der Resistenzbestimmung und vorab auch der Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.

Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

Literatur:

  • Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie
    (Hrsg.: S. Suerbaum, G-D. Burchard, H.E. Kaufmann, T.F. Schulz)
    Springer Verlag 2020 9. Auflage 

  • www.rki.de 
    RKI-Ratgeber
    RKI – Infektionskrankheiten A-Z

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