Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Es werden 7 humanpathogene Coronaviren die zum Genus Alphacoronavirus oder Betacoronavirus gehören. Coronaviren verursachen in der Regel akute respiratorische Erkrankungen. Insbesonders Infektionen mit den Betacoronaviren SARS-CoV, MERS-CoV und SARS-CoV-2 können zu schweren Krankheitsverläufen (schweres akutes Atemnotsyndrom, SARS) führen.
Im Dezember 2019 wurden erstmals in China Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschrieben. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfchen und Aerosole. Die Inkubation beträgt im Mittel 5 Tage. Bereits 1-2 Tage vor Symptombeginn kann das Virus übertragen werden. Die Infektion breitete sich als Pandemie weltweit aus. Die Erkrankung manifestiert sich im Regelfall als Infektion der Atemwege. Häufig sind Husten, Fieber und respiratorische Symptome. Bei ca. 20 % der Infizierten tritt ein Geruchs- und Geschmacksverlust auf. Insbesondere ältere Patienten zeigen einen schweren Krankheitsverlauf, so dass eine stationäre oder intensivpflichtige Behandlung erforderlich wird. Bei der schwer verlaufenden Erkrankung kommt es zur Beeinträchtigung verschiedener Organe wie ein dialysepflichtiges akutes Nierenversagen, akute kardiale Beteiligung sowie schwere neurologische Komplikationen.
Nach Abklingen der akuten Krankheitsphase werden persistierende Symptome wie Luftnot und Fatigue-Symptome häufig berichtet.
Im Vergleich zu Erwachsenen zeigt sich bei Kindern ein deutlich milderer Krankheitsverlauf und schwere Verläufe sind selten. Das Krankheitsbild wird geprägt von Fieber, Husten, Pharyngitis und gastrointestinalen Symptomen.
Die Diagnose erfolgt durch den Nachweis von SARS-CoV-2-RNA mittels PCR-
Ein Enzymimmuntest (ELISA) dient zum Nachweis IgG Antikörper gegen SARS-CoV-2. Er ist als Unterstützung der Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion und als Ergänzung zum Erregerdirektnachweis gedacht. Außerdem kann er zur Erhebung epidemiologischer Daten verwandt werden.
Polymerase-Kettenreaktion:
Die PCR-Systeme basieren auf Amplifikation und Detektion des TaqMan-Formats.
Extrahierte RNA wird in einem Reaktionsansatz zunächst revers in die entsprechende cDNA transkribiert und diese wird anschließend mittels PCR amplifiziert. Während des Annealings hybridisieren sowohl die beiden spezifischen PCR-Primer als auch zwei für dieses Detektionsverfahren erforderliche, spezifische fluorogene Sonde am nachzuweisenden Amplifikat. Im gleichzeitig ablaufenden Extensionsschritt (Zwei-Schritt-PCR) wird diese Sonde von der 5`-3`Exonuklease-Aktivität der Taq-Polymerase gespalten, wodurch das Fluoreszenzsignal ansteigt. Übersteigt das Messsignal einen von der Software des Gerätes berechneten cut-off Wert, so gilt die Probe als "positiv" und der entsprechende PCR-Zyklus, in dem die Fluoreszenz diesen "threshold" übersteigt, wird als "threshold cycle" CTdefiniert.
Enzymimmunoassay:
Die Mikrotiterstreifen sind mit rekombinant dargestelltem Strukturprotein von SARS-CoV-2 beschichtet. Im ersten Analysenschritt werden die Reagenzgefäße mit verdünnten Patientenproben inkubiert. Spezifische IgG Antikörper binden sich an die jeweiligen Antigene. Im zweiten Schritt erfolgt eine Inkubation mit einem enzymmarkierten Anti-human-IgG. Danach erfolgt die Zugabe des Substrates. Die Farbentwicklung wird mittels Photometer detektiert.
Das Untersuchungmateriel sollte schnellst möglich zum Labor transportiert werden. Eine sofortige Vorbereitung des Materials ist erforderlich für eine optimale Aussagekraft des Ergebnisses.
Die Untersuchungsproben werden direkt nach Probeneingang bearbeitet oder bei -20 °C gelagert.
Beurteilung:
PCR:
Nachweis des Virus beweist die Infektion.
Serologie:
Wegen der engen Verwandtschaft von SARS-CoV (-1) und SARS-CoV-2 sind Kreuzreaktionen zwischen diesen beiden Viren wahrscheinlich.
Sensitivität des IgG Nachweises ≤ 10 Tage nach Symptombeginn = 43,7 %
> 10 Tage nach Symptombeginn = 94,4 %
Infektionsschutzgesetz;
Verordnung des Bundesministerium für Gesundheit über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“)
Vom 2020
Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausgedehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. Dem Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 nicht bestätigt.
(2) Die Meldung des Verdachts einer Erkrankung in Bezug auf die in Absatz 1 Satz 1 genannte Krankheit hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die vom Robert Koch-Institut auf der Grundlage des § 4 Absatz 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes veröffentlichte Empfehlung zu der in Absatz 1 Satz 1 genannten Krankheit ist zu berücksichtigen.
(3) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf den direkten oder indirekten Nachweis des in Absatz 1 Satz 1 genannten Krankheitserregers ausgedehnt, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.
Literatur: