Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
27.02.2025
Die Toxoplasmose ist die bedeutendste parasitäre Zoonose in unseren Breitengraden. Der Mensch kann sich mit dem Erreger Toxoplasma gondii durch orale Aufnahme von Oozysten aus Katzenkot sowie durch Verzehr rohen oder ungenügend erhitzten Fleisches (Gewebezysten) infizieren. In seltenen Fällen kann es zur diaplazentaren Übertragung kommen (konnantale Toxoplasmose).
Über 95 % der postnatal erworbenen Infektionen verlaufen subklinisch. Gelegtlich treten unspezifische Allgemeinsymptome sowie zervikale Lymphknotenschwellungen auf. Bei Immunsupprimierten kann es zu schweren, disseminierten Verläufen (interstitielle Pneumonie, Encephalitis) nach Reaktivierung einer latenten Toxoplasma-Infektion kommen.
Bei einer Primärinfektion während der Schwangerschaft kommt es in ca. 50 % der Fälle zur Infektion des Ungeborenen. Je nach Zeitpunkt und Intensität der Infektion kommt es zum Abort, seltener zur Totgeburt oder zu Symptomen. Bei Geburt klinisch unauffällige, konnatal infizierte Kinder können noch nach Monaten oder Jahren Spätschäden entwickeln.
Für den direkten Erregernachweis wird vor allem die PCR eingesetzt. Die Indikation für den Direktnachweis ist bei Verdacht einer pränatalen Infektion sowie bei Immunsupprimierten gegeben.
Der Antikörpernachweis ist beim Immunkompetenten die Methode der Wahl für die Toxoxoplasmose-Diagnostik.
Elektro-Chemi-Lumineszenz-Immunoassay (ECLIA):
Ansatz für Toxoplasma gondii IgG-Antikörper
Die in der Probe vorhandenene IgG-Antikörper gegen Toxoplasma gondii bilden mit den hinzugefügten Toxoplasma gondii-Antigenen, die entweder biotinyliert oder mit Ruthenium-Komplex markiert sind einen Sandwich-Komplex (one-step double antigen sandwich assay). Nach Zugabe von Streptavidin beschichteten Mikropartikeln wird der Komplex über Biotin-Streptavidin Wechselwirkung an die Festphase gebunden.
Ansatz für Toxoplasma gondii IgM-Antikörper
Zur verdünnten Probe wird ein biotinylierter monoklonaler anti‐h‐IgM‐spezifische Antikörper zugesetzt. Dieser Antikörper bindet die in der Probe vorhandenen IgM-Antikörper (μ-Capture-Testprinzip).
Toxoplasma gondii‐spezifisches rekombinantes Antigen markiert mit Ruthenium-Komplex sowie Streptavidin-beschichtete Mikropartikel werden hinzugegeben. Anti‐Toxoplasma gondii IgM-Antikörper in der Probe reagieren mit dem Ruthenium-markierten Toxoplasma gondii‐spezifischen Antigen. Der so entstandene Komplex wird über die Biotin-Streptavidin- Wechselwirkung an die Festphase gebunden.
Weiteres gemeinsames Testprinzip:
Das Reaktionsgemisch wird in die Messzelle überführt. Dort werden die Mikropartikel durch magnetische Wirkung auf der Oberfläche der Elektrode fixiert. Ungebundenen Substanzen werden anschließend entfernt. Durch Anlegen einer Spannung wird die Chemilumineszenzemission induziert und mit dem Photomultiplier gemessen. Durch Vergleich des Elektrochemilumineszenz-Signals aus dem Reaktionsprodukt der Probe mit dem Signal des Grenzwerts (Cutoffs), der zuvor durch eine Kalibration erhalten wurde, wird das Ergebnis durch die Software automatisch ermittelt.
Gerät: Vollautomatisches Analysensystem Cobas 8000 e801 (Fa. Roche)
Ikterische, hämolytische und lipämische Proben sollten nur unter Vorbehalt eingesetzt werden. Bakteriell kontaminierte Proben müssen verworfen werden.
Beurteilung:
Spezifische IgG-Ak |
Spezifische IgM-Ak |
IgG-Avidität |
wahrscheinliches Ergebnis |
negativ |
negativ |
entfällt |
keine Infektion |
positiv |
negativ |
entfällt |
inaktive, latente Infektion |
positiv |
positiv |
hoch |
abklingende oder latente Infektion |
positiv |
positiv |
gering |
akute Infektion möglich; weitere Abklärungsverfahren erforderlich |
Infektionsschutzgesetz:
Nach §7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Toxoplasma gondii bei konnatalen Infektionen nichtnamentlich meldepflichtig.
Die Meldungen müssen dem RKI spätestens 2 Wochen nach erlangter Kenntnis vorliegen.
Literatur: