Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Das Varizella-Zoster-Virus ist weltweit verbreitet. Die Durchseuchung beginnt ab dem frühen Kindesalter, so dass über 90 % der älteren Kinder seropositiv sind. Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion oder durch direkten Kontakt mit Bläschenmaterial. Varizellen (Windpocken) sind extrem kontagiös. Die Inkubationszeit beträgt 16-21 Tage. Der Infizierte wird 2 Tage vor Ausbruch der Erkrankung infektiös und scheidet das Virus dann für ca. eine Woche aus.
Die Primärinfektion verläuft stets apparent. Die Infektion führt immer zur Viruslatenz in sensorischen Ganglien entlang der Wirbelsäule bzw. in den Ganglien der Hirnnerven. Der Verlauf der Varizellen bei Kindern ist häufig mild, während bei Erwachsenen und Schwangeren die Primärinfektion schwer verlaufen kann z.T. mit Pneumonie und Encephalitis.
Lebensbedrohliche generalisierte Infektionen können insbesondere bei Immunsupprimierten, Schwangeren und Neugeborenen auftreten.
Eine diaplazentare Übertragung von VZV ist selten, kann aber in etwa 1 – 2% der Varizellenerkrankungen bei Schwangeren zum fetalen Varizellensyndrom führen, sofern die Erkrankung zwischen der 5. und 24. Schwangerschaftswoche aufgetreten ist. Bei Erkrankungsbeginn der Schwangeren um den Entbindungstermin kann das Kind infiziert werden. Hiebei ist eine Infektion des Unbgeborenen bzw. des Neugeborenen mit signifikanter Letalität möglich.
Eine endogene Reaktivierung mit Auswanderung des Virus im Nerven in die Peripherie führt zum klinischen Bild des Herpes Zoster (Gürtelrose) im zugehörigen Dermatom, beim Trigeminusbefall im Gesicht als Zoster ophthalmicus der Zoster oticus.
Indikation zur serologischen Diagnostik:
Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA):
Die Methode zur quantitativen Bestimmung von spezifischem Anti-VZV IgG ist ein indirekter Test, der sich auf das Prinzip der Chemilumineszenz (CLIA) stützt. Rekombinante HSV-Proteine werden verwendet, um Magnetpartikel (Festphase) zu beschichten, und ein Antikörper (Maus, monoklonal) ist mit einem Isoluminol-Derivat verbunden (Isoluminol-Antikörper-Konjugat). Während der ersten Inkubation binden sich die in den Kalibratoren, in den Proben oder in den Kontrollen vorhandenen Anti-VZV-Antikörper an die Festphase. Während der zweiten Inkubation reagiert das Konjugat mit dem an die Festphase schon gebundenen Anti-VZV IgG. Nach jeder Inkubation wird das ungebundene Material in einem Waschzyklus entfernt. Dann werden die Starterreagenzien hinzugefügt und die Lichtreaktion (Chemilumineszenz) gestartet. Das Lichtsignal, und also die Menge des Isoluminol-Antikörper-Konjugats, wird von einem Photomultiplier in relativen Lichteinheiten (RLU, relative light units) gemessen und ist zur Konzentration der Anti-HSV IgG-Antikörper, welche in den Kalibratoren, Proben oder Kontrollen vorliegt, proportional. Bei der qualitativen Bestimmung von IgM-Antikörpern wird zunächst humanes VZV-IgG und Rheumafaktor über einen Ziegen-Anti-Human-IgG absorbiert. Die weitere Methodik erfolgt analog zur IgG-Bestimmung.
Reagenzien: LIAISON® VZV IgG und IgM (Fa. DiaSorin)
Ikterische, hämolytische und lipämische Proben sollten nur unter Vorbehalt eingesetzt werden. Bakteriell kontaminierte Proben müssen verworfen werden.
Varizellen und Zoster werden meist klinisch diagnostiziert. Bei atypischen Krankheitsverlauf und in der Schwangerschaft sind Laboruntersuchungen wichtig. Direkte Erregernachweise sind dabei zu bevorzugen.
Der Nachweis von VZV-spezifischem IgG-AK dient unter anderem der Bestimmung des Immunstatus, können aber auch zur Bestätigung bei V.a. Varizellen und Zoster eingesetzt werden (Serokonversion, Titeranstieg bzw. erneuter Nachweis von IgM-Ak).
Ein pathologische Liquor-Serum-Quotient weist auf eine ZNS-Beteiligung hin.
Infektionsschtutzgesetz:
Nach § 6 IfSG besteht bei Krankheitsverdacht, bei Erkrankung sowie bei Tod an Windpocken Meldepflicht
Nach § 7 IfSG besteht bei direktem oder indirektem Nachweis von Varizella-Zoster-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist namentliche Meldepflicht an das örtliche Gesundheitsamt.
Literatur: