Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Die Trinkwasserverordnung dient als rechtliche Grundlage und regelt die Qualität von Trinkwasser. Der Zweck ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, zu schützen. Dies soll durch eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers gewährleistet werden. Im Hygiene- und Trinkwasserlabor werden mikrobiologische, physikalisch-chemische und chemische Trinkwasseranalysen sowie Untersuchungen auf Legionellen nach der aktuellen Trinkwasserverordnung durchgeführt. Für die Untersuchungen und Probenahme muss das Labor gemäß Trinkwasserverordnung akkreditiert sein.
Die Probenahme für mikrobiologische Parameter wird von zertifizierten Probenehmern mit sterilen Plastikgefäßen nach DIN EN ISO 19458 sowie nach UBA-Empfehlung durchgeführt. Der Transport in das Labor erfolgt so schnell wie möglich.
Die Trinkwasserverordnung gibt für jede Parameter-Analyse eine Norm vor. Für die meisten mikrobiologischen Parameter muss eine Membranfiltration von 100 ml Probe durchgeführt werden. Physikalisch-chemische und chemische Parameter werden meist vor Ort, in unserem Labor oder von unserem akkreditierten Partnerlabor bestimmt.
Die Ergebnisse der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchungen liegen meist nach ca. 3 Tagen vor, bei Legionellen sind es 10 Tage. Die chemischen Parameter wie Schwermetalle dauern ca. 10 - 14 Tage. Die Ergebnisse werden ensprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung Anlage 1, Teil 1, Anlage 2 und Anlage 3, Teil 1&2 beurteilt.
Bei Abnahmezweck b gilt als Grenzwert für mikrobiologische Parameter wie E.coli/coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa und Clostridum perfringens: 0 KBE/ 100 ml. Für Legionellen ist gemäß TrinkwV Anlage 3, Teil 2 der technische Maßnahmewert 100 KBE/ 100 ml vorgegeben. Die Ergebnisse werden ensprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung Anlage 3, Teil 1&2 beurteilt.
Die Messunsicherheit aller Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung, sind in den vorgeschriebenen Grenzwerten bereits mit berücksichtigt.