Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Zur Überprüfung der Desinfektionswirkung werden mit Testkeimen kontaminierte Bioindikatoren eingesetzt. Diese Testkeime sollten nach dem Desinfektionsverfahren abgetötet sein.
Es werden 5 Bioindikatoren verwendet. Die Probenahme wird durch den Einsender bzw. Auftraggeber durchgeführt bzw. koordiniert. Die Bioindikatoren werden in die Instrumentensiebe gelegt oder in Testbeuteln in der Maschine an verschiedenen Stellen befestigt und das Reinigungs- und Desinfektionsverfahren durchgeführt.
Die Bioindikatoren werden in einem Flüssignährmedium angereichert. Die Bebrütung erfolgt für 7 Tage. Bei einer auftretenden Trübung wird auf feste Nährmedien subkultiviert.
Bei jeder Überprüfung wird ein zusätzlicher unbehandelter Bioindikator als Transportkontrolle mitgeführt, der dem Desinfektionsverfahren nicht ausgesetzt werden darf.
Nach 7 Tagen sollten bei den behandelten Bioindikatoren keine Testkeime nachweisbar sein. Die Transportkontrolle muss bewachsen sein.