Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
19.04.2024
Der Mensch ist der einzige Wirt von Bordetella pertussis. Trotz hoher Durchimpfungsraten kommen B. pertussis-Infektionen ganzjährig in Wellen von 3-5 Jahren endemisch vor. Weder eine durchgemachte Erkrankung noch eine Impfung hinterläßt eine lang dauernde Immunität. Die Übertragung erfolgt durch ausgehustete bakterienhaltige Tröpfchen. Pertussis ist hoch kontagiös, bis zu 90 % der engen, empfänglichen Kontaktpersonen erkranken. Die klassische Symptomatik bestehend aus Stadium catarrhale, Stadium convulsivum und Stadium decrementi tritt nicht regelhaft auf. Neugeborene und junge Säuglinge können lediglich unspezifische respiratorische Symptome aufweisen, doch vor allem Apnoen. Lang anhaltenden Husten beklagen insbesondere infizierte Jugendliche und Erwachsene.
In einem frühen Stadium der Erkrankung kann B. pertussis kulturell angezüchtet werden. Deutlich sensitiver ist jedoch der Nachweis von B. pertussis-DNA mittels PCR.
Bordetella parapertussis ist eng verwandt mit B. pertussis. Eine Infektion mit B. parapertussis ruft ein keuchhustenähnliches Bild hervor. Klinisch ist eine Unterscheidung nicht möglich. In der Regel ist der Krankheitsverlauf etwas milder und kürzer. Die Diagnose erfolgt durch eine B. parapertussis spezifische PCR oder durch Anzucht des Erregers. Eine serologische Diagnostik ist derzeit nicht möglich.
Polymerase-Kettenreaktion:
Methode 2:
Die Amplifikation und Detektion basiert auf dem TaqMan-Format.
Extrahierte DNA wird mittels PCR amplifiziert. Während des Annealings hybridisieren sowohl die beiden spezifischen PCR-Primer als auch eine, für dieses Detektionsverfahren erforderliche, spezifische fluorogene Sonde am nachzuweisenden Genom. Im gleichzeitig ablaufenden Extensionsschritt (Zwei-Schritt-PCR) wird diese Sonde von der 5’-3’Exonuklease-Aktivität der Taq-Polymerase gespalten, wodurch das Fluoreszenzsignal ansteigt. Übersteigt das Messsignal einen von der Software des Gerätes berechneten cut-off Wert, so gilt die Probe als "positiv" und der entsprechende PCR-Zyklus, in dem die Fluoreszenz diesen "threshold" übersteigt, wird als "threshold cycle" CT definiert.
Die Analyse wird in den Insertionssequenzen IS481 für Bordetella pertussis, IS 1001 für Bordetella parapertussis und IS1002 für pathogene Bordetellen durchgeführt.
Geräte: 7500 Real Time PCR System (ABI); StepOne Real Time PCR System (ABI)
Das Untersuchungsmaterial sollte taggleich zum Labor transportiert werden. Die Untersuchungsproben werden direkt nach Probeneingang wenn möglich bearbeitet. Falls eine sofortige Bearbeitung nicht möglich ist, wird das Probenmaterial bei -20 °C.
Über die Verwendung der repetitiven IS481-Zielsequenz sind Kreuzreaktionen mit Bordetella holmesii Isolaten möglich, da diese Sequenz auch in diese Spezies vorkommt.
Zur Abgrenzung wird zusätzlich eine PCR im IS1002 durchgeführt, welches i.d.R. nur in B. pertussis und B. parapertussis vorkommt.
Ein negatives Ergebnis schließt das Vorliegen von Bordetella pertussis-DNA sowie Bordetella parapertussis-DNA in dem untersuchten Probenmaterial mit hoher Wahrscheinlichkeit aus.
Ein positiver Nachweis sollte immer in Zusammenhang mit der klinischen Symptomatik gesehen werden, da mit PCR-Verfahren auch DNA von nicht mehr vermehrungsfähigen Erregern erfasst werden können.
Infektionsschutzgesetz:
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Keuchhusten namentlich gemeldet.
Gemäß § 7 Abs. IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis und Bordetella parapertussis, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich dem Gesundheitsamt zu melden.
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.
Literatur: