Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.04.2024
Das Hepatitis-B-Virus (HBV) ist ein DNA-Virus mit 9 Gentotypen. Es wird über Sexualkontakte, parenteral bzw. perinatal übertragen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 6 Monaten auf die in 95 % der Fälle ein asymptomatischer Verlauf oder eine akute Hepatitis mit mildem Verlauf folgt. In ca. 0,1-0,5 % der Fälle kommt es zur fulminat verlaufenden Hepatitis. Bei der Hepatitis B handelt es sich um eine nicht-zytopanthogene Infektion der Leberzellen. Die Zerstörung der Leberzellen wird durch die körpereigene Immunantwort verursacht.
Nach Infektion immunkompetenter Erwachsener heilt die HBV-Infektion in über 90% der Fälle aus. Hingegen verläuft die Infektion im Kindesalter in 90 - 95% und bei immunkompromittierten Personen in 30–90% chronisch.
Chronische Verläufe können sich als chronische Hepatitis mit teils extrahepatischen Manifestationen oder in asymptomatischer Trägerschaft des Virus manifestieren.
Erfassung des Infektionsstadiums bzw. der Immunität erfolgt mittels serologischer Methoden, es werden Virusbestandteile und spezifische Antikörper detektiert:
Indikation zur Durchführung der Hepatitis B-Serologie
Ergänzend zur serologischen Diagnostik stehen im Rahmen der Hepatitis-Diagnostik molekularbiologische Methoden zur Verfügung z.B. mittels PCR Nachweis des Virusgenoms qualitativ sowie quantitativ.
Elektro-Chemi-Lumisezenz-Immunoassay (ECLIA)
Ansatz für HBsAg:
Die Probe wird mit biotinylierten, monoklonalen Anti-HBsAg-spezifische Antikörper und einem Gemisch aus monoklonalen/polyklonalen Anti-HBsAg-Antikörpern die mit Ruthenium-Komplex markiert sind inkubiert. Anti-HBsAg-Antikörper bilden mit in der Probe vorhandenem HBsAg einen Sandwich-Komplex.
Ansatz für IgG- und IgM Anti-HBc-Antikörper:
Die Probe wird mit reduzierendem Reagenz vorbehandelt. Nach Zugabe von HBcAg wird ein Komplex mit HBc-Antikörpern der Probe gebildet. Nach Zugabe von biotinylierten und mit Ruthenium-Komplex markierten HBcAg-spezifischen Antikörpern werden die noch freien Bindungsstellen der HBc-Antigene besetzt (kompetitives Testverfahren).
Ansatz für IgM Anti HBc-Antikörper:
Die Probe wird 1:400 vorverdünnt und dann mit Anti-Fdy-Reagenz zur Blockierung von IgG-Antikörpern behandelt. Nach Zugabe von biotinylierten monoklonalen anti-human-IgM-spezifischen Antikörpern und einem mit Ruthenium-Komplex markiertem HBcAg bildet sich in der Probe mit vorhandenen anti-HBc IgM Antikörpern ein Sandwichkomplex.
Ansatz für HBeAg:
Die Probe, ein biotinylierter monoklonaler HBeAg-spezifischer Antikörper und ein mit Ruthenium-Komplex markierter monoklonaler HBeAg-spezifischer Antikörper bilden einen Sandwich-Komplex.
Ansatz für Anti-HBe-Antikörper:
Anti-HBe in der Probe bindet an das zugegebene HBeAg. Nach Zugabe von biotinylierten und mit Ruthenium-Komplex markierten HBeAg-spezifischen Antikörpern werden die noch freien Bindungsstellen der HBe-Antigene besetzt.(kompetitives Testverfahren)
Ansatz für Anti-HBs-Antikörper:
Anti HBs in der Probe, ein biotinyliertes HBsAg und ein mit Ruthenium-Komplex markierter HBsAg bilden einen Sandwich-Komplex.
Weiteres gemeinsames Testprinzip:
Nach Zugabe von Streptavidin beschichteten Mikropartikeln wird der Komplex über Biotin-Streptavidin Wechselwirkung an die Festphase gebunden. Nach Überführung des Reaktionsgemisches in die Messzelle werden die Mikropartikel durch magnetische Wirkung auf die Oberfläche der Elektrode fixiert, nach einem Waschschritt werden ungebundene Substanzen entfernt und durch Anlegen einer Spannung wird die Chemilumineszenzemission induziert und mit dem Photomultiplier gemessen.
Neutralisationstest bei zuvor positivem bzw. grenzwertigem Nachweis von HBsAg: ECLIA
Die Proben werden mit Bestätigungsreagenz (Anti-HBs) und Kontrollreagenz (Pufferlösung) vorbehandelt. Die im Bestätigungsreagenz im Überschuss vorhandenen anti-HBs Antikörper neutralisieren das gegebenfalls in der Probe befindliche HBsAg. Dies führt im anschließend durchzuführenden HBsAg-Test zu einer Verringerung des Cutoff-Index (COI) Wertes (Signal Probe/Cutoff) im Vergleich zur Messwert des Kontrollansatzes.
Als positiv bestätigt gilt eine Probe, wenn der Cutoff-Index im Bestätigungsansatz ≤ 60 % des Kontrollansatzes beträgt und der Index des Kontrollansatzes > 0,81 ist.
Gerät: Vollautomatisches Analysensystem Cobas 800 e801 (Fa. Roche)
Präanalytische Fehler und Störfaktoren:
Stark lipämische und hämolytische Proben verfälschen die Messergebnisse.
Stark erhöhtes Biotin, erhöhter Rheumafaktor, erhöhtes Albumin und erhöhte Immunglobuline (IgG, IgA, IgM) führen ebenfalls zu Interferenzen.
Cutoff-Indices (COI) |
Interpretation |
HBsAg |
|
< 0,9 |
nicht nachweisbar; negativ (n) |
>0,9 bis < 1,0 |
Graubereich; nicht sicher negativ (nsn) |
>1 |
nachweisbar; positiv (p) |
HBsAg Bestätigungstest |
|
> 60 % und COI für Kontrollreagenz ≥ 0,81 |
Bestätigt nicht nachweisbar; negativ |
> 60 % und COI für Kontrollreagenz < 0,81 |
nicht gültiger Bestätigungstest wird |
≤ 60 % und COI für Kontrollreagenz ≥ 0,81 |
Bestätigt nachweisbar; positiv |
≤ 60 % und COI für Kontrollreagenz < 0,81 |
nicht eindeutiger Bestätigungstest wird wiederholt |
IgM- und IgG Anti-HBc-Antikörper |
|
>1 |
nicht nachweisbar; negativ (n) |
<1 |
nachweisbar; positiv (p) |
IgM Anti-HBc-Antikörper |
|
< 0,9 |
nicht nachweisbar; negativ (n) |
>0,9 bis < 1,1 |
Graubereich; nicht sicher negativ (nsn) |
>1,1 |
nachweisbar; positiv (p) |
HBeAg |
|
<1 |
nicht nachweisbar; negativ (n) |
>1 |
nachweisbar; positiv (p) |
Anti-HBe-Antikörper |
|
>1 |
nicht nachweisbar; negativ (n) |
<1 |
nachweisbar; positiv (p) |
Anti-HBs-Antikörper (quantitativ) |
|
<10 IU/l |
keine Immunität |
>10 IU/l |
es besteht Immunität |
Bewertung:
Die Hepatitis B-Serologie erfolgt in Stufen.
Primär werden die Analysen auf HBsAg, Anti-HBs-Antikörper und Anti-HBc-Antikörper durchgeführt.
Bei einem positven Nachweis von HBsAg und/oder Anti-HBc-Antikörper werden die Untersuchungen auf HBeAg, Anti-HBe-Antikörper und Anti-HBc-IgM veranlasst.
IgM-Antikörper werden im Rahmen einer akuten Infektion gebildet, können jedoch auch während eines chronischen Hepatitis B-Verlaufs erneut auftreten.
Ein positiver Nachweis von Antigenen belegt eine bestehende HBV-Infektion.
Der Nachweis von HBeAg deutet auf eine hohe Virämie hin.
Die Serokonversion vom HBeAg zum Anti-HBe wird als prognostisch gutes Kriterium gewertet.
Ein positiver Nachweis für Anti-HBc bei negativem HBsAg und negativen Anti-HBs-Antikörpern mit dem positiven Nachweis von HBV-DNA spricht für eine okkulte Hepatitis B.
Anti-HBs-Titer >10 IU/ml zeigen eine Immunität an, Personen mit einem erhöhten Infektionrisiko und einem Antikörper Titer < 100 IU/ml wird eine Auffrischimpfung empfolen.
Treten nach einer HBV-Infektion Anti-HBs-Titer von > 10 IU/ml auf, so spricht dies für eine erfolgreiche Immunkontrolle des Virus, die Infektion ist überstanden und eine erneute Infektion unwahrscheinlich.
Es gilt zu berücksichtigen, dass beim Vergleich von Antikörper-Titern verschiedener Testhersteller der Messwert um den Faktor 4 bis 10 divergieren kann.
Das defekte Hepatitis D-Virus ist vom gleichzeitigen Vorhandensein des Hepatitis B-Virus abhängig, welches das Hüllprotein (HBsAg) für das Hepatitis D-Virus liefert und somit seine Ausschleusung und Infektiosität sichert. Bei einer simultanen Koinfektion kann es zu einer Verstärkung der akuten Hepatitis kommen. Bei eine Superinfektion kommt es häufig zu schweren, nicht selten fulminaten Verläufen.
Der molekularbiologische Nachweis erfolgt als PCR und wird an ein Fremdlabor versendet.
Infektionsschtutzgesetz:
Nach §6 IfSG besteht bei Krankheitsverdacht, bei Erkrankung sowie bei Tod an akuter Virushepatitis Meldepflicht
Nach § 7 sind alle Nachweise von Hepatitis-B-Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitamt zu melden. Die Meldepflicht besteht unabhängig vom klinischen Bild und Infektionsstadium.
Impfempfehlung gilt für:
siehe auch auf www.rki.de; die jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen
Literaturangaben:
Manns et al.: S3-Leitlinie Hepatitis-B-Virusinfektion - Prophylaxe, Diagnostik und Therapie. Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS). Stand Januar 2011
www.rki.de
RKI-Ratgeber
RKI – Infektionskrankheiten A-Z
RKI - Impfempfehlungen der STIKO