Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
An Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes werden besondere Anforderungen gestellt (RKI-Richtlinie). Sie muss frei von Krankheitserregern und keimarm bzw. für bestimmte Zwecke steril sein. Überprüft werden:
Flüssigkeitsproben (Spülwasser u.a.)
Die Überprüfung der Waschmaschinen erfolgt durch eine Waschgangskontrolle. Die Bioindikatoren werden mit der Wäsche in die Waschmaschine gegeben und nach Programmschluss wieder entnommen.
Um die Keimarmut der Wäsche und die Oberflächen zu kontrollieren, werden Abklatsche von bestimmten Wäschestellen, wie z.B. Nähte und von Oberflächen, wie z.B. Wäschewagen, gemacht.
Für die Untersuchung der Flüssigkeitsproben werden z.B. Proben des Spülwassers, genommen. Die Probenahme erfolgt steril.
Die Bioindikatoren müssen bei ordnungsgemäßer Desinfektionsleistung der Waschmaschinen unbewachsen sein, d.h. der Zielkeim muss abgetötet sein.
Die Wäsche muss keimarm sein und das Spülwasser darf nicht zu einer Rekontamination der Wäsche führen.