Labormedizin der Labor:Medizin Krefeld GmbH - MVZ-Labormedizin Krefeld
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D-ML-19493-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

D-ML-19492-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

D-PL-19492-02-00 - MVZ-Labormedizin Krefeld

Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Stand:
04.02.2026

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Überprüfung von Waschmaschinen


Untersuchungsgrund

An Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes werden besondere Anforderungen gestellt (RKI-Richtlinie). Sie muss frei von Krankheitserregern und keimarm bzw. für bestimmte Zwecke steril sein. Überprüft werden:

  • Desinfektionsleistung der Waschmaschinen
  • Keimarmut der sauberen Wäsche
  • Oberflächen, die mit der Wäsche in Berührung kommen
  • Flüssigkeitsproben (Spülwasser u.a.)


Material

  • Bioindikatoren (kontaminiert mit einem Zielkeim)
  • Abklatschplatten
  • Flüssigkeitsproben

Methode

Die Überprüfung der Waschmaschinen erfolgt durch eine Waschgangskontrolle. Die Bioindikatoren werden mit der Wäsche in die Waschmaschine gegeben und nach Programmschluss wieder entnommen.

Um die Keimarmut der Wäsche und die Oberflächen zu kontrollieren, werden Abklatsche von bestimmten Wäschestellen, wie z.B. Nähte  und von Oberflächen, wie z.B. Wäschewagen, gemacht.

Für die Untersuchung der Flüssigkeitsproben werden z.B. Proben des Spülwassers, genommen. Die Probenahme erfolgt steril. 


Ergebnis / Grenzwert / Beurteilung

Die Bioindikatoren müssen bei ordnungsgemäßer Desinfektionsleistung der Waschmaschinen unbewachsen sein, d.h. der Zielkeim muss abgetötet sein.

Die Wäsche muss keimarm sein und das Spülwasser darf nicht zu einer Rekontamination der Wäsche führen.


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