Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19493-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO 15189:2023 akkreditiertes Labor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-ML-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-PL-19492-02-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.
Stand:
30.09.2024
Die Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 soll dem Schutz der Badenden vor Infektionen und sonstigen Gesundheitsschäden sowie der Bewahrung und Verbesserung der Badewasserqualität von natürlichen Badegewässern dienen. Sie empfiehlt die regelmäßige Untersuchung um über die Eignung eines Gewässers zum Baden entscheiden zu können. Die Badegewässerverordnung NRW orientiert sich eng an dieser Richtlinie.
Die Probenahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458 und wird durch interne geschulte Probennehmer durchgeführt.
Als mikrobiologische Parameter werden fäkalcoliforme Bakterien (E. coli) mittels MPN (most-probable-number)- Verfahren und Fäkalstreptokokken (Enterokokken) mittels Membranfiltration analysiert.
Die Badegewässerverordnung NRW (2007) gibt für E.coli und Enterokokken folgende Grenzwerte vor:
Enterokokken: 700 KBE/ 100 ml
Die Ergebnisse werden statistisch erfasst und anhand der EG-Badegewässerrichtlinie bewertet.